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Transaktionssteuerrecht
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STEUERRECHT

Transaktionssteuerrecht

Beim Unternehmenskauf bzw. beim Unternehmensverkauf unterstützen wir Käufer oder Verkäufer bei der Ermittlung und Umsetzung einer steueroptimierten Erwerbsstruktur bzw. Verkaufsstruktur. Dazu gehört auch die Frage, ob ein Share Deal oder ein Asset Deal steuerlich vorteilhafter und der jeweils anderen Partei vermittelbar ist.

Wir arbeiten in enger Abstimmung mit dem laufenden Steuerberater des Mandanten, um steuerlich nachteilige Auswirkungen beim Zielunternehmen selbst bzw. auf Käufer- bzw. Verkäuferseite von vorneherein zu vermeiden. Häufig sind grunderwerbsteuerliche Themen genauso zu berücksichtigen wie evtl. in der Vergangenheit vorgenommene Umstrukturierungen und sich daraus bei einem Unternehmensverkauf ergebende Folgen.

Beim Unternehmenskauf prüfen wir das zu erwerbende Unternehmen im Rahmen einer sog. Tax Due Diligence auf seine steuerlichen Risiken. Der Käufer kann die Erkenntnisse aus der Due Diligence für die Kaufpreisverhandlungen, die Verhandlungen der steuerlichen Gewährleistungen und für postakquisitorische Maßnahmen nutzen.

Im Anschluss an einen Unternehmenskauf begleiten wir gewünschte Integrationsmaßnahmen, etwa Umwandlungen, Eingliederungen oder die Zusammenlegung mit anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen des Erwerbers in steuer- und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht.

Weiteres zu Unternehmenskauf und -verkauf (Mergers & Acquisitions (M&A) / Fusionen und Übernahmen) im Zusammenhang mit unserem Schwerpunkt GESELLSCHAFTSRECHT erfahren Sie hier.

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