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MANDANTEN


Unternehmen / Unternehmer

Wir beraten und betreuen Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform – in allen Belangen des Gesellschaftsrechts, Wirtschaftsrechts und Steuerrechts sowie im Zusammenhang mit strafrechtlichen Themen. Sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Fragestellungen sind wir deren Ansprechpartner.

Gesellschafter

Gesellschafter, egal ob Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter oder Alleingesellschafter, vertrauen auf unseren Rat und unsere Begleitung in laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit, aber auch in kritischen Situationen. Auch Gesellschafter von Freiberufler-Sozietäten mandatieren uns im Zusammenhang mit Gründungen, Veränderungen und streitigen Auseinandersetzungen.

Führungskräfte / Gesellschaftsorgane

Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern stehen wir als persönliche Berater zur Verfügung. Neben der Beratung in gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Belangen stehen wir auch bei der Abwehr von haftungsrechtlichen Ansprüchen oder strafrechtlichen Angriffen zur Verfügung.  

Privatpersonen

Privatpersonen vertrauen auf unseren Rat in gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Dazu gehören auch Fragen zur Nachfolge, wie Schenkungen und Erbschaften. Darüber hinaus betreuen wir Sie bei Selbstanzeigen und steuerstrafrechtlichen Verfahren.

Berater

Beratern, insbesondere Unternehmensberatern, Finanzberatern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung, wenn sie einen bestimmten Rechtsbereich nicht selbst abdecken können oder wenn sie einen Sparringspartner benötigen – Mandatsschutz ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Falschberatung stehen wir Beratern zur Seite.

Steuerberater unterstützen wir einerseits bei rechtlichen Themen und andererseits bei steuerrechtlichen Themen wie Umwandlungen/Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Fragen des Internationalen Steuerrechts sowie sonstigen nicht alltäglichen Spezialthemen. Darüber hinaus beraten wir Steuerberater bei verfahrensrechtlichen Themen und in Betriebsprüfungen und führen auf Wunsch Steuerstreitverfahren. Da wir keine Buchhaltungs-, Jahresabschluss- und Steuererklärungstätigkeit anbieten, stehen wir auch nicht im Wettbewerb mit dem laufenden Steuerberater. Im Übrigen garantieren wir selbstverständlich Mandatsschutz.

Rechtsanwälte unterstützen wir sowohl bei steuerrechtlichen Themen als auch in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht und dabei insbesondere bei Spezialthemen. Mandatsschutz garantieren wir selbstverständlich auch hier.

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