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Ihr Ansprechpartner für
Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier

T +49 (0)89 23 23 87 19-1
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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Allgemeines

Eine hohe unternehmerische Verantwortung birgt für Vorstände, Geschäftsführer oder Eigentümer ein wachsendes Risiko, mit strafrechtlichen Vorwürfen seitens der Ermittlungsbehörden konfrontiert zu werden.

Eine erfolgreiche Verteidigung muss diese unternehmerische Verantwortung und die wirtschaftlichen Zwänge und Entscheidungen nachvollziehen können, welchen die Beteiligten oftmals in kritischen Situationen unterfallen. Eine strafrechtliche Beratung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts setzt daher neben der strafrechtlichen Erfahrung auch profunde Kenntnisse in den Bereichen des Wirtschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Steuerrechts voraus.

Die unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten stehen dabei zunehmend im Fokus der Ermittlungsbehörden.  Für jeden am Wirtschaftsleben Beteiligten, ob als Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder als Mitarbeiter eines Unternehmens, ob als selbstständiger Kaufmann oder Freiberufler, besteht daher das Risiko, Ziel eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu werden. Um neben dem strafrechtlichen auch mögliche Reputationsschäden zu vermeiden ist schnelles anwaltliches Handeln notwendig.

Neben seiner Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist der Anwalt Dr. Birkenmaier auch als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht qualifiziert.

Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier berät Sie in sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts. Schwerpunkte sind die folgenden Bereiche:

Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier sieht es als seine Aufgabe, Sie nicht nur gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen, sondern Sie auch im Zusammenhang mit zwangsläufigen Begleiterscheinungen, wie z.B. Haftungsfragen bei Geschäftsführern oder der Abwehr steuerlicher und sozialrechtlicher Haftungsansprüche zu unterstützen.

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