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Vermögensstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier

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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Vermögensstrafrecht, Betrug und Untreue

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen auch klassische Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue. Mit derartigen Vorwürfen sehen sich nicht nur Akteure konfrontiert, die in speziellen Bereichen wie dem Kapitalmarkt agieren, sondern oft auch Vorstände, Geschäftsführer oder Manager von Unternehmen.

Sowohl bei der Untreue als auch beim Betrug stehen regelmäßig die Grenzen wirtschaftsrechtlich zulässigen Verhaltens im Vordergrund. Bei der Frage der Untreue stellt sich daher regelmäßig die Frage der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit eines Verhaltens.

Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier verteidigt regelmäßig Geschäftsführer und Vorstände gegen die Vorwürfe der Untreue und des Betrugs und bringt aufgrund seiner Fachanwaltschaften im Strafrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht auch die erforderliche zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Expertise für eine erfolgreiche Verteidigung mit.

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