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VITA

Dr. Markus Birkenmaier

Rechtsanwalt ∙ Fachanwalt für Steuerrecht ∙ Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ∙ Fachanwalt für Strafrecht


Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier betreut seit über fünfzehn Jahren schwerpunktmäßig Mandate in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Entsprechend seiner Spezialisierung ist Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Im Steuerrecht vertritt der Anwalt Dr. Birkenmaier seine Mandanten insbesondere bei streitigen Sachverhalten gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren und vor sämtlichen Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof. Im Rahmen von Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und Revisionsverfahren wurden maßgebliche Entscheidungen durch Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier zu Gunsten seiner Mandanten erstritten (u.a. BFH V R 27/12; BFH XI R 3/13).

Im Gesellschaftsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier laufend Privatpersonen, Unternehmen, Gesellschafter und Führungspersonen in streitigen Auseinandersetzungen und kritischen Situationen. Seine Vertretung umfasst die Begleitung streitiger Gesellschafterauseinandersetzungen. So vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier regelmäßig einen Familienstamm eines bedeutenden deutschen Medienunternehmens in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen.

Führungskräfte (Geschäftsführer und Vorstände) werden insbesondere im Zusammenhang mit Anstellung und Beendigung/Abberufung beraten. Das Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl das Aushandeln der Anstellungsverträge als auch von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei bei der Abwehr von Haftungsansprüchen sowohl in zivilrechtlicher, steuerlicher und ggfs. auch sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Die Koordination und Abstimmung mit den jeweiligen D&O-Versicherern ist ebenso gewährleistet.

Ausgehend vom Gesellschafts- und Steuerrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier seine Mandanten auch gegenüber strafrechtlichen Vorwürfen. Vertreten werden im strafrechtlichen Bereich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Unternehmer jeder Größenordnung (Einzelunternehmen, Mittelstand und Konzern) und jeder Branche (z.B. Dienstleistung, IT, Gesundheitswesen, Event- und Konzertbranche, Gastronomie, Baugewerbe, Taxigewerbe, Solarbranche).

Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier hat in den vergangenen Jahren hierbei eine Vielzahl von strafrechtlichen Großverfahren wegen Vorwürfen in Bezug auf Steuerhinterziehung, Korruptionsstraftaten, Insolvenzstraftaten, Soziallversicherungsbetrug (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) und Vermögensstraftaten (Betrug und Untreue) betreut. Seine Vertretung umfasst sowohl die Betreuung im Vorfeld etwaiger strafrechtlicher Maßnahmen, im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor sämtlichen deutschen Strafgerichten. Ebenso vertritt der Anwalt Dr. Birkenmaier seine Mandanten vor dem Bundesgerichtshof in Revisionsverfahren und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch hier konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier maßgebliche Entscheidungen zu Gunsten seiner Mandanten erwirken (u.a. BGH 1 StR 76/15; BVerfG 2 BvR 1986/14).

Bei strafrechtlichen Sachverhalten umfasst seine Vertretung auch die parallel einhergehende Abwehr von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsansprüchen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern. Gerade in diesen Fällen zahlt sich die Mehrfachqualifikation von Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier als Fachanwalt für Steuerrecht, für Strafrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht aus. Für den Mandanten können beispielsweise die Konsequenzen einer vorschnell erzielten strafrechtlichen Einigung den Verlust der wirtschaftlichen Existenz bedeuten, wenn etwaige Haftungsansprüche nicht bedacht und geregelt werden. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht ist daher eine umfassende Beratung zwingend erforderlich.

Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier wird regelmäßig von anderen Beratern (u.a. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten) als „Zweitberater“ in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Belangen herangezogen. So berät er eine Vielzahl von Steuerberatern bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sachverhalten und wird regelmäßig von einer der großen deutschen Insolvenzverwalterkanzleien mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt.


Werdegang
2017 - heute
Gründungspartner von BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte
2017
Fachanwalt für Strafrecht
2012
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2010
Fachanwalt für Steuerrecht
2010 - 2017
Partner in der Kanzlei Bronhofer Lukac Langlotz & Partner Rechtsanwälte mbB
2008 – 2010
Rechtsanwalt in der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm Fachanwälte für Steuerrecht Rechtsanwälte, München/Köln
2005 - 2008
Rechtsanwalt in der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, später Linklaters LLP, München
2007
Promotion zum Dr. jur. an der Universität Heidelberg
(Prof. Dr. Paul Kirchhof)
2001 - 2002
LL.M.-Studium am King´s College London (Großbritannien)
2001
Zweites juristisches Staatsexamen
1999 - 2001
Referendariat in München, an der DHV Speyer und in Sydney (Australien)
1999
Erstes juristisches Staatsexamen
1996 - 1999
Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
1994 - 1996
Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth
Sprachen
Deutsch, Englisch
Veröffentlichungen
Ausgewählte Mandate
  • Gerichtliche Vertretung einer gemeinnützigen Stiftung bei Durchsetzung von Anspruch auf Spendenzahlung aus Vertrag zugunsten Dritter im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf.
  • Verteidigung der Geschäftsführung der deutschen Tochtergesellschaft eines chinesischen Solarmodulherstellers gegen den Vorwurf der Hinterziehung von Antidumping- und Ausgleichszöllen sowie von Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit Photovoltaikmodulen.
  • Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Beratung eines mittelständischen Familienunternehmers.
  • Verteidigung eines Mitarbeiters eines chinesischen Solarmodulherstellers gegen den Vorwurf der Hinterziehung von Antidumping- und Ausgleichszöllen (Nürnberger Solarmodul-Affäre / Sunowe-Prozess).
  • Verteidigung Geschäftsführer gegen Vorwurf der Bestechung und Vorteilsgewährung in „Regensburger Korruptionsaffäre“.
  • Beratung und Vertretung eines Unternehmensgründers in streitiger gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzung nach Veräußerung seines Unternehmens.
  • Ständige Beratung und Vertretung eines (Familien-)Gesellschafterstammes eines bedeutenden deutschen Medienunternehmens. Beiratstätigkeit als stellvertretender Beiratsvorsitzender.
  • Vertretung eines früheren Geschäftsführers eines städtischen Klinikums und (gerichtliche) Abwehr von Haftungsansprüchen.
  • Vertretung eines Mitglieds des Vorstands eines TecDAX-Unternehmens gegenüber Abberufung und fristloser Kündigung. Abwehr von Haftungsansprüchen.
  • Verteidigung eines der größten bayerischen Eventdienstleisters gegen den Vorwurf der Beitragsvorenthaltung. Strafrechtliche Verteidigung und Abwehr sozialrechtlicher Haftungsansprüche.
  • Verteidigung eines Vermittlungsdienstes von Pflegekräften gegen den Vorwurf der Beitragsvorenthaltung und Lohnsteuerhinterziehung. Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe sowie gegen sozialrechtliche und steuerliche Haftungsinanspruchnahme.
  • Zahlreiche Verteidigungen von „bargeldnahen“ Betrieben (Taxi, Gastronomie) gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung. Abwehr haftungsrechtlicher Ansprüche.
  • Steuerstrafrechtliche Verteidigung gegen den Vorwurf der Beteiligung in einem Umsatzsteuerkarussell einschließlich Abwehr steuerlicher Haftungsansprüche.

DR. MARKUS BIRKENMAIER

T +49 (0)89 23 23 87 19-1 
F +49 (0)89 23 23 87 19-9
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