Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier betreut seit über fünfzehn Jahren schwerpunktmäßig Mandate in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Entsprechend seiner Spezialisierung ist Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Im Steuerrecht vertritt der Anwalt Dr. Birkenmaier seine Mandanten insbesondere bei streitigen Sachverhalten gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren und vor sämtlichen Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof. Im Rahmen von Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und Revisionsverfahren wurden maßgebliche Entscheidungen durch Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier zu Gunsten seiner Mandanten erstritten (u.a. BFH V R 27/12; BFH XI R 3/13).
Im Gesellschaftsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier laufend Privatpersonen, Unternehmen, Gesellschafter und Führungspersonen in streitigen Auseinandersetzungen und kritischen Situationen. Seine Vertretung umfasst die Begleitung streitiger Gesellschafterauseinandersetzungen. So vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier regelmäßig einen Familienstamm eines bedeutenden deutschen Medienunternehmens in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen.
Führungskräfte (Geschäftsführer und Vorstände) werden insbesondere im Zusammenhang mit Anstellung und Beendigung/Abberufung beraten. Das Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl das Aushandeln der Anstellungsverträge als auch von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei bei der Abwehr von Haftungsansprüchen sowohl in zivilrechtlicher, steuerlicher und ggfs. auch sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Die Koordination und Abstimmung mit den jeweiligen D&O-Versicherern ist ebenso gewährleistet.
Ausgehend vom Gesellschafts- und Steuerrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier seine Mandanten auch gegenüber strafrechtlichen Vorwürfen. Vertreten werden im strafrechtlichen Bereich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Unternehmer jeder Größenordnung (Einzelunternehmen, Mittelstand und Konzern) und jeder Branche (z.B. Dienstleistung, IT, Gesundheitswesen, Event- und Konzertbranche, Gastronomie, Baugewerbe, Taxigewerbe, Solarbranche).
Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier hat in den vergangenen Jahren hierbei eine Vielzahl von strafrechtlichen Großverfahren wegen Vorwürfen in Bezug auf Steuerhinterziehung, Korruptionsstraftaten, Insolvenzstraftaten, Soziallversicherungsbetrug (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) und Vermögensstraftaten (Betrug und Untreue) betreut. Seine Vertretung umfasst sowohl die Betreuung im Vorfeld etwaiger strafrechtlicher Maßnahmen, im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor sämtlichen deutschen Strafgerichten. Ebenso vertritt der Anwalt Dr. Birkenmaier seine Mandanten vor dem Bundesgerichtshof in Revisionsverfahren und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch hier konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier maßgebliche Entscheidungen zu Gunsten seiner Mandanten erwirken (u.a. BGH 1 StR 76/15; BVerfG 2 BvR 1986/14).
Bei strafrechtlichen Sachverhalten umfasst seine Vertretung auch die parallel einhergehende Abwehr von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsansprüchen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern. Gerade in diesen Fällen zahlt sich die Mehrfachqualifikation von Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier als Fachanwalt für Steuerrecht, für Strafrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht aus. Für den Mandanten können beispielsweise die Konsequenzen einer vorschnell erzielten strafrechtlichen Einigung den Verlust der wirtschaftlichen Existenz bedeuten, wenn etwaige Haftungsansprüche nicht bedacht und geregelt werden. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht ist daher eine umfassende Beratung zwingend erforderlich.
Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier wird regelmäßig von anderen Beratern (u.a. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten) als „Zweitberater“ in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Belangen herangezogen. So berät er eine Vielzahl von Steuerberatern bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sachverhalten und wird regelmäßig von einer der großen deutschen Insolvenzverwalterkanzleien mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt.
Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. (DStjG)
International Fiscal Association / Deutsche Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA)
Münchener Juristische Gesellschaft e.V.
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein)
Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
European Criminal Bar Association (ECBA)
European Fraud and Compliance Lawyers (EFCL)
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