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Ihr Ansprechpartner für
Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier

T +49 (0)89 23 23 87 19-1
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Steuerstrafrecht

ALLGEMEINES

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier verteidigt seine Mandanten sowohl gegenüber steuerstrafrechtlichen Vorwürfen gegenüber den Ermittlungsbehörden und Strafgerichten als auch gegenüber steuerlichen Haftungsansprüchen, welche oftmals gegenüber Geschäftsleitern, Geschäftsführern und Vorständen geltend gemacht werden.

Der Anwalt Dr. Birkenmaier ist sowohl als Fachanwalt für Strafrecht als auch als Fachanwalt für Steuerrecht seit vielen Jahren tätig.

Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch die für die Unternehmen Handelnden wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Manager in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden. Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen, wie beispielsweise im Bereich des Zollrechts, schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.

Hier ist frühzeitige, fachübergreifende Beratung notwendig. Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert sowohl den Spezialisten im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Die strafrechtliche Verteidigung setzt notwendigerweise die steuerrechtliche Fachkompetenz voraus. Beide Fachbereiche können wir Ihnen aus einer Hand anbieten.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen
  • Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Vertretung gegenüber den Bußgeld- und Strafsachenstellen des Finanzamts und der Steuerfahndung
  • Vertretung in der Hauptverhandlung vor sämtlichen Gerichten
  • Begleitung von Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung und Beschlagnahme)
  • Kapitaleinkünfte aus europäischen (wie z.B. Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz) und außereuropäischen Bankverbindungen
  • Umsatzsteuerhinterziehung und Lohnsteuerhinterziehung
  • Zollstrafrecht
  • Haftung von Geschäftsführern und Vorständen

Von FOCUS wurde BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte als "Top-Steuerkanzlei 2024" u.a. im Bereich Steuerstrafrecht ausgezeichnet. Im Steuerrecht wurde die Kanzlei von FOCUS als "Top-Wirtschaftskanzlei" sowie von dem Wirtschaftsmagazin brand eins als "Beste Wirtschaftskanzlei" zuletzt 2023 ausgezeichnet. Weiters hat BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte 2022 vom Wirtschaftsmagazin Capital die Auszeichnung "Deutschlands beste Anwaltskanzleien für Privatmandanten" im Bereich Steuerrecht erhalten.

BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ∙ Viktualienmarkt 5 ∙ 80331 München ∙ Deutschland
T+49 (0)89 23 23 87 19-0 ∙ F +49 (0)89 23 23 87 19-9 ∙ info@birkenmaier-obser.de

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