Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier verteidigt seine Mandanten sowohl gegenüber steuerstrafrechtlichen Vorwürfen gegenüber den Ermittlungsbehörden und Strafgerichten als auch gegenüber steuerlichen Haftungsansprüchen, welche oftmals gegenüber Geschäftsleitern, Geschäftsführern und Vorständen geltend gemacht werden.
Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier ist sowohl als Fachanwalt für Strafrecht als auch als Fachanwalt für Steuerrecht seit vielen Jahren tätig.
Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch die für die Unternehmen Handelnden wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Manager in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden. Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen, wie beispielsweise im Bereich des Zollrechts, schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.
Hier ist frühzeitige, fachübergreifende Beratung notwendig. Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert sowohl den Spezialisten im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Die strafrechtliche Verteidigung setzt notwendigerweise die steuerrechtliche Fachkompetenz voraus. Beide Fachbereiche können wir Ihnen aus einer Hand anbieten.
Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
Im Steuerrecht wurde die Kanzlei von FOCUS als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2019 und 2020 sowie von dem Wirtschaftsmagazin brand eins als "Beste Wirtschaftskanzlei" 2020 und 2021 ausgezeichnet.
BIRKENMAIER & OBSER Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater ∙ Viktualienmarkt 5 ∙ D-80331 München
T+49 (0)89 23 23 87 19-0 ∙ F +49 (0)89 23 23 87 19-9 ∙ info@birkenmaier-obser.de
© BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte 2022