Steuerstrafrechtliche Verteidigung
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
T +49 (0)89 23 23 87 19-1
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Verteidigung
Sollte gegen sie bereits ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet sein, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.
Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung setzt sowohl umfassende Kenntnisse des Steuerrechts als auch des Strafrechts voraus.
Die gegen einen Steuerpflichtigen in einer Betriebsprüfungs- oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten. In unserer langjährigen Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine erfolgreiche Verteidigung – bis hin zur Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs – regelmäßig über das materielle Steuerrecht führt.
Zugleich bestehen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung weitgehende verfahrensrechtliche Verständigungsmöglichkeiten. Eine effiziente Verteidigung setzt daher Kenntnis und praktische Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten voraus.