Skip to main content
Ihre Ansprechpartner für
Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser

T +49 (0)89 23 23 87 19-2
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier

T +49 (0)89 23 23 87 19-1
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

GESELLSCHAFTSRECHT

Allgemeines

Gesellschaften, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH & Co. KG, die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG bzw. PartG mbB), die Aktiengesellschaft (AG), die Europäische Aktiengesellschaft / Societas Europea (SE), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), und deren Gesellschafter beraten wir in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts bzw. Unternehmensrechts.

Als Wirtschaftsanwälte begleiten wir Unternehmer und Unternehmen sowie Unternehmensgruppen in allen Phasen der Existenz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe, von der Gründung, über das Alltagsgeschäft (Corporate Housekeeping), während des Wachstums, in schwierigen Zeiten, bei Streitigkeiten, bis zur Beendigung des unternehmerischen Engagements, sei es durch Verkauf des Unternehmens bzw. der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, durch Schenkung an die nachfolgende Generation oder durch Liquidation.

Gerne begleiten wir die Gesellschaft und/oder deren Gesellschafter dabei laufend oder einzelfallbezogen. Gerne stehen wir auch in komplexen Fragestellungen oder bei Streitigkeiten dem laufenden Berater, sei es dem Steuerberater oder dem Anwalt, zur Seite.

Neben M&A-Transaktionen beraten wir die jeweiligen Stakeholder (das Unternehmen, das Management, die bzw. einzelne Gesellschafter, den Investor, den Erwerber) auch im Zusammenhang mit Venture Capital- und Private Equity-Transaktionen.

Bei Bedarf erstellen wir eine Beteiligungsvereinbarung (auch Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Gesellschaftervertrag bzw. Shareholders' Agreement genannt), beraten bei der Änderung der Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dem Ausstieg als Gesellschafter und/oder als Geschäftsführer (Exit)) - unter Berücksichtigung üblicher Vesting-Regelungen, Good-Leaver-/Bad-Leaver-Klauseln, Mitveräußerungsrechte (Tag Along) und Mitveräußerungspflichten (Drag Along), Liquidationspräferenzen (Liquidation preference) etc.

Bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Themen haben wir stets auch die steuerlichen Aspekte mit im Blick. Als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht bieten wir die entsprechende Beratung "aus einer Hand". Weiteres zu unserem Schwerpunkt STEUERRECHT erfahren Sie hier.

Im Gesellschaftsrecht wurde die Kanzlei BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte von FOCUS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 als Top-Wirtschaftskanzlei ausgezeichnet. Der Anwalt Dr. Markus Birkenmaier hat wiederholt vom Handelsblatt in Kooperation mit dem Fachverlag Best Lawyers die Auszeichnung "Deutschlands beste Anwälte" in den Bereichen Gesellschaftsrecht (Corporate Law) und Konfliktlösung (Litigation) erhalten.

BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ∙ Viktualienmarkt 5 ∙ 80331 München ∙ Deutschland
T+49 (0)89 23 23 87 19-0 ∙ F +49 (0)89 23 23 87 19-9 ∙ info@birkenmaier-obser.de

© BIRKENMAIER & OBSER Rechtsanwälte 2024

IMPRESSUM  I  DATENSCHUTZ