Gesellschafter-/ Hauptversammlungen
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser
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Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
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GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschafterversammlung
Wir unterstützen einerseits die Geschäftsführung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen.
Andererseits begleiten wir auch Gesellschafter bei Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen. Zielsetzung ist es hierbei die Interessen unserer Mandanten rechtssicher durchzusetzen.
Sowohl für die Gesellschaft als auch für den Gesellschafter ist eine formal ordnungsgemäße Beschlussfassung unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben wichtig. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und Begleitung der Gesellschafterversammlung reduzieren wir Anfechtungsrisiken für unsere Mandanten und ermöglichen so wirksame Beschlussfassungen und die dauerhafte Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. Zur Verhinderung von Beschlüssen, die den Interessen unserer Mandanten widersprechen, entwickeln wir schon im Vorfeld der Gesellschafterversammlung eine Gegenstrategie.