Umwandlungen und Umstrukturierungen
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser
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Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
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GESELLSCHAFTSRECHT
Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen
Im Laufe des „Lebens“ eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe kann es vorkommen, dass das ursprünglich gewählte „Rechtskleid“ (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, Einzelunternehmen oder AG) oder die organisch gewachsene Struktur nicht mehr „passt“. Sowohl die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens als auch die rechtlichen und insbesondere steuerlichen Rahmenbedingungen können es erforderlich machen, die Struktur eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe zu ändern. So mag es sein, dass einzelne Geschäftsbereiche auf eigenständige Gesellschaften abgespalten bzw. ausgegliedert werden sollen, um der Komplexität des Geschäfts Rechnung zu tragen, oder dass zur Vereinfachung einer Unternehmensstruktur Gesellschaften miteinander verschmolzen werden.
Die Reorganisation eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Einbringung und Formwechsel) ist rechtlich komplex und birgt das Risiko, unbewusst Steuern auszulösen, die bei richtiger Gestaltung hätten vermieden werden können.
Aufgrund unserer gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Expertise können wir die Planung und Umsetzung von Unternehmensumwandlungen/ Unternehmensumstrukturierungen „aus einer Hand“ anbieten. Gerne stehen wir aber auch dem rechtlichen und/oder steuerlichen Berater beratend zur Seite.
Weiteres zum Thema Umwandlung und Umstrukturierung im Zusammenhang mit unserem Schwerpunkt STEUERRECHT (Umwandlungssteuerrecht) erfahren Sie hier.