Managerhaftung / Organhaftung
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
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GESELLSCHAFTSRECHT
Managerhaftung
GESCHÄFTSFÜHRERHAFTUNG / VORSTANDSHAFTUNG / AUFSICHTSRATSHAFTUNG
Die Haftungsrisiken, die mit der Stellung als Organ der Gesellschaft, wie Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat, bzw. als Mitglied eines solchen Gesellschaftsorgans verbunden sind, werden oftmals übersehen.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen der Haftung des Gesellschaftsorgans gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) und der Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung). Anknüpfungspunkt einer Haftung ist regelmäßig eine Pflichtverletzung durch das Gesellschaftsorgan. Dabei unterscheiden sich Bestand und Umfang der Pflichten von Geschäftsführer und Vorstand bei Gründung, laufendem Betrieb und Krise der Gesellschaft grundlegend. Insbesondere in der Krise der Gesellschaft treffen Geschäftsführer und Vorstand erhöhte – auch strafrechtlich sanktionierte – Pflichten. Stichworte sind hier die Themen Untreue und Insolvenzverschleppung.
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Steuerrechts sowie des Arbeitsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts beraten wir Gesellschaftsorgane bzw. einzelne Mitglieder umfassend zu etwaigen Haftungsrisiken und der Abwehr von unberechtigten Haftungsansprüchen. Auf Seiten der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter beraten wir bei Pflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen im Zusammenhang mit der Prüfung und der Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Gerne übernehmen wir auch die Koordination und Regulierung mit Ihrer D&O-Versicherung.