Unternehmenskauf / -verkauf (M&A)
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser
T +49 (0)89 23 23 87 19-2
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
T +49 (0)89 23 23 87 19-1
GESELLSCHAFTSRECHT
Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (Mergers & Acquisitions | M&A)
Im Bereich Unternehmenskauf/-verkauf (Mergers & Acquisitions (M&A) / Fusionen und Übernahmen), beraten wir als Wirtschaftsanwälte sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Unternehmens. Unsere Leistung umfasst die rechtliche und steuerliche Prüfung ("Due Diligence") des Zielunternehmens sowie die genaue Ausarbeitung und Verhandlung sämtlicher für den Erwerb erforderlicher Verträge. Unsere Beratungsleistung umfasst die Veräußerung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, PartG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE).
Weiters unterstützen wir bei der Strukturierung der Transaktion, etwa bei Vorab-Umstrukturierungen, der Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal und post-akquisitorischen Maßnahmen.
Auf Käuferseite steht die Aufdeckung rechtlicher und steuerlicher Risiken des Zielunternehmens im Mittelpunkt unserer Beratung. Werden entsprechende Risiken festgestellt, sehen wir regelmäßig vertragliche Regelungen vor, mit denen diese Risiken weitgehend eliminiert werden können bzw. von der Verkäuferseite getragen werden.
Auf Verkäuferseite achten wir darauf, dass keine Garantien abgegeben werden, welche kaufpreismindernd wirken können. Schließlich sorgen wir durch entsprechende vertragliche Zahlungsmechanismen dafür, dass der Verkäufer sein Geld auch wirklich bekommt.
Weiteres zum Bereich Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf (Mergers & Acquistions | M&A) im Zusammenhang mit unserem Schwerpunkt STEUERRECHT, namentlich zum Transaktionssteuerrecht, erfahren Sie hier.
Sollte es im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf zum Streit kommen, sei es während oder nach dem Transaktionsprozess, helfen wir bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen - sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten (M&A Litigation).