Unternehmensgründung / Rechtsformwahl
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser
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GESELLSCHAFTSRECHT
Unternehmensgründung / Rechtsformwahl
Bei der Gründung des Unternehmens stellt sich sogleich die Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, GbR oder AG). Neben haftungsrechtlichen Aspekten und Kosten sind dabei insbesondere steuerliche Gründe zu beachten. Aber auch die Akzeptanz der jeweiligen Rechtsform im Geschäftsverkehr spielt eine Rolle.
Bereits bei der Gesellschaftsgründung sollten die Weichen für die mittel- und langfristige Zukunft der Gesellschaft und des Gesellschafterkreises gestellt werden. Vor diesem Hintergrund eruieren wir, wie die Beteiligungsstruktur gestaltet werden sollte, ob durch direkte Beteiligung oder ob eine mittelbare Beteiligung über eine Holdinggesellschaft wirtschaftlich sinnvoll sein könnte. Wir entwerfen den passenden Gesellschaftsvertrag (Satzung) und bei Bedarf eine Gesellschaftervereinbarung (auch Beteiligungsvereinbarung oder Shareholder Agreement genannt).
Gerne beraten wir auch ausländische Personen oder Unternehmen bei ihrem unternehmerischen Engagement in Deutschland und koordinieren die Gründung von Gesellschaften oder Zweigniederlassungen.
Weiteres zur Rechtsformwahl im Zusammenhang mit unserem Schwerpunkt STEUERRECHT erfahren Sie hier.