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STEUERRECHT

Rechtsformwahl

Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform - in erster Linie: Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Aber auch im späteren Verlauf sollte die Rechtsform immer wieder auf ihre aktuelle und künftige Geeignetheit überprüft werden. Dabei sind – neben haftungsrechtlichen Aspekten und Kosten – in besonderem Maße steuerliche Aspekte zu beachten.

Bereits bei der Gründung sollten die Weichen für die mittel- und langfristige Zukunft der Gesellschaft und des Gesellschafterkreises gestellt werden. Vor diesem Hintergrund eruieren wir, wie – neben der Gesellschaftsform – die Beteiligungsstruktur gestaltet werden sollte, ob durch direkte Beteiligung oder ob eine mittelbare Beteiligung über eine Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft wirtschaftlich sinnvoll sein könnte.

Bei grenzüberschreitenden Beteiligungsstrukturen überprüfen wir auf Grundlage der nationalen Steuerrechtsordnungen, europäischer Richtlinien und Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam mit ausländischen Kollegen die geeignete Rechtsform für ein Investment in Deutschland oder im Ausland.

Weiteres zur Rechtsformwahl im Zusammenhang mit unserem Schwerpunkt GESELLSCHAFTSRECHT erfahren Sie hier.

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