Steuerstreit
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
T +49 (0)89 23 23 87 19-1
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser
T +49 (0)89 23 23 87 19-2
STEUERSRECHT
Steuerstreit
Wir vertreten unsere Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und Finanzgerichten. Unsere Vertretung umfasst dabei sämtliche Phasen der streitigen Auseinandersetzung vom (streitigen) Betriebsprüfungs- und Einspruchsverfahren über das finanzgerichtliche Verfahren bis hin zu Beschwerde- und Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.
Bei streitigen Auseinandersetzungen werden wir regelmäßig ergänzend von den Steuerberatern unserer Mandanten herangezogen und arbeiten mit diesen vertrauensvoll zusammen.
Betriebsprüfungsverfahren
Ausgangspunkt vieler streitiger Auseinandersetzungen ist zunächst das Betriebsprüfungsverfahren. Eine Betriebsprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Finanzbehördenintern wird ein Betriebsprüfer regelmäßig anhand der erzielten Mehrsteuern beurteilt. Aus Sicht des Betriebsprüfers ist daher nur eine Betriebsprüfung, welche zu einem Mehrergebnis führt, eine „gute Betriebsprüfung“. In Betriebsprüfungen ist regelmäßig erhebliches Verhandlungsgeschick gefragt, um ein für den Steuerpflichtigen günstiges Ergebnis zu erzielen.
Darüber hinaus führt bereits die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung zum Ausschluss der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Es ist daher regelmäßig ratsam bereits vor Beginn der Betriebsprüfung einen erfahrenen Steueranwalt zur Überprüfung etwaiger strafrechtlicher Risiken heranzuziehen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung bei Betriebsprüfungsverfahren. Insofern haben wir auch die erforderliche Sensibilität für strafrechtliche Risiken und können diesen oftmals bereits im Vorfeld begegnen.
Einspruchsverfahren
Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid und sonstige Steuerverwaltungsakte ist in einer ersten Stufe der Einspruch. Über den Einspruch entscheidet die jeweilige Rechtsbehelfsstelle beim zuständigen Finanzamt. Verwaltungskosten oder -gebühren werden nicht erhoben. Es handelt sich zunächst um ein verwaltungsinternes Verfahren. Es ist ratsam bereits auf Ebene des Einspruchsverfahrens einen erfahrenen Steueranwalt hinzuzuziehen, da bereits hier für das weitere Verfahren die Weichen gestellt werden können. Eine effektive Auseinandersetzung kann daher bereits in diesem Stadium dazu führen, dass zeitnah und kosteneffizient - ohne zusätzliche Gerichtskosten – der belastende Steuerbescheid aufgehoben wird.
Finanzgerichtliches Verfahren
Führt ein Einspruchsverfahren nicht zum gewünschten Erfolg, kann im finanzgerichtlichen Verfahren Rechtsschutz erlangt werden. Das Finanzgerichtsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Erstinstanzlich sind die jeweiligen Finanzgerichte zuständig und in der zweiten Instanz der Bundesfinanzhof.
Neben den strittigen steuerlichen Fragen, hängt der Erfolg im Finanzgerichtsprozess wesentlich auch von der Ausnutzung sämtlicher verfahrensrechtlicher Möglichkeiten ab. Nur auf Ebene des Finanzgerichts werden die tatsächlichen Voraussetzungen des Steueranspruchs gewürdigt und können verfahrensrechtlich angegriffen werden. Der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz prüft nur Verfahrens- und Rechtsfehler, nicht jedoch die zu Grunde liegenden Tatsachen.
Spätestens in diesem Stadium des Verfahrens ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts anzuraten, da eine unterlassene oder fehlerhafte Beweisführung später nicht mehr revidiert werden kann. Gerade auch im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer sich möglicherweise anschließenden Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde, werden wesentliche verfahrensrechtliche Weichen bereits im finanzgerichtlichen Prozess gestellt.
Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen beim BFH
Sowohl eine Nichtzulassungsbeschwerde als auch eine Revision beim Bundesfinanzhof stellen erhebliche rechtliche Anforderungen an die Begründung dar. Regelmäßig nicht ausreichend ist es darzustellen, dass die angegriffene Entscheidung des Finanzgerichts unzutreffend sei. Damit eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich ist, sind entweder Verfahrensfehler, die besondere Bedeutung der Sache oder die Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zu rügen. Erforderlich ist daher eine eingehende wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur.
Wir verfügen sowohl über die Erfahrung als auch den wissenschaftlichen Hintergrund in der Führung von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.
Vorabscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof
In grenzüberschreitenden Sachverhalten kommt auch ein Verfahren beim EuGH in Betracht. Auch für diese sog. Vorabentscheidungsverfahren verfügen wir über die erforderliche Expertise und Erfahrung.