Internationales Steuerrecht
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser
T +49 (0)89 23 23 87 19-2
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
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STEUERRECHT
Internationales Steuerrecht / Europäisches Steuerrecht
Wir beraten unsere Mandanten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in sämtlichen Bereichen des Internationalen Steuerrechts. Dazu gehören die Besteuerung im Zusammenhang mit Betriebsstätten, das Außensteuerrecht (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung, Besteuerung von Familienstiftungen), Verrechnungspreise, Doppelbesteuerung, Quellensteuern bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren und Themen rund um den Zuzug nach bzw. den Wegzug aus Deutschland, einschließlich der Sitzverlegung von Gesellschaften.
Zu Fragen des Internationalen Steuerrechts und des Europäischen Steuerrechts nehmen wir die Interessen unserer Mandanten sowohl im Zusammenhang mit Außenprüfungen, Einsprüchen und finanzgerichtlichen Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten als auch Verständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Schiedskonvention wahr.
Vom Handelsblatt haben wir 2018, 2019, 2020 und 2021 für den Bereich "Internationales Steuerrecht" die Auszeichnung "Deutschlands beste Steuerberater" erhalten.