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Ihre Ansprechpartner für
Umwandlungssteuerrecht
Rechtsanwalt
Dr. Ralph Obser

T +49 (0)89 23 23 87 19-2
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Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier

T +49 (0)89 23 23 87 19-1
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STEUERRECHT

UMWANDLUNGSSTEUERRECHT

Im Laufe des „Lebens“ eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe kann es vorkommen, dass das ursprünglich gewählte „Rechtskleid“ oder die organisch gewachsene Struktur nicht mehr „passt“. Sowohl die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens als auch die rechtlichen und insbesondere steuerlichen Rahmenbedingungen können es erforderlich machen, die Struktur eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe zu ändern. So mag es sein, dass einzelne Geschäftsbereiche auf eigenständige Gesellschaften abgespalten bzw. ausgegliedert werden sollen, um der Komplexität des Geschäfts Rechnung zu tragen oder dass zur Vereinfachung einer Unternehmensstruktur Gesellschaften miteinander verschmolzen werden.

Reorganisationen bzw. Umwandlungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen, wie Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Einbringung und Formwechsel, sind rechtlich komplex und bergen das Risiko, unbewusst Steuern auszulösen, die bei richtiger Gestaltung hätten vermieden werden können. Wir prüfen die Situation der betroffenen Gesellschaften, insbesondere unter Berücksichtigung von Vorgängen aus der Vergangenheit, die möglicherweise steuerliche Sperrfristen ausgelöst haben, und eruieren für Sie steuerschonende, idealerweise sogar steuerneutrale, Gestaltungsmöglichkeiten.

Aufgrund unserer Expertise im Steuerrecht und im Gesellschaftsrecht können wir die Planung und Umsetzung von Unternehmensumwandlungen/-umstrukturierungen „aus einer Hand“ anbieten. Gerne stehen wir aber auch dem rechtlichen und/oder steuerlichen Berater beratend zur Seite.

Weiteres zum Thema Umwandlungsrecht und Umstrukturierung im Zusammenhang mit unserem Schwerpunkt GESELLSCHAFTSRECHT (Umwandlungen und Umstrukturierungen) erfahren Sie hier.

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