Korruptionsstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
KORRUPTIONSSTRAFRECHT
Das Korruptionsstrafrecht beinhaltet ein weites Feld von Straftatbeständen. Dies umfasst die Bestechung bzw. Bestechlichkeit von Amtsträgern (§§ 331 ff. StGB) und die Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr bzw. Gesundheitswesen (§§ 299 ff. StGB). In neuerer Zeit hat eine erhebliche Verschärfung und Ausweitung des Korruptionsstrafrechts stattgefunden.
Die Grenzziehung zwischen korruptiven Handlungen und Zuwendungen, die Bestandteil eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders sind, ist immer noch nicht ganz geklärt. Typische Problemfelder sind hierbei Spenden und Sponsoringaktivitäten. In diesen Bereichen spielen regelmäßig auch steuerliche und steuerstrafrechtliche Aspekte eine Rolle, welche ebenfalls bei einem abgestimmten Verteidigungskonzept zu berücksichtigen sind.
In den vergangenen Jahren ist es zu einem erhöhten Aufkommen an Ermittlungsverfahren in diesem Bereich gekommen. In einigen Bundesländern werden sog. Korruptionsregister geführt. Dort werden Unternehmen eingetragen, deren Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit straffällig geworden sind. Dadurch soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an diese Unternehmen verhindert werden. Eine effektive Verteidigung hat daher auch diese Folgen zu berücksichtigen.
Das Korruptionsstrafrecht eröffnet aufgrund der oftmals unklaren und diffusen Rechtslage eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, welche jedoch spezifische steuerliche und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse voraussetzen. Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Birkenmaier kennt aufgrund der Betreuung einer Vielzahl dieser Verfahren diese Verteidigungsansätze und bringt neben seiner Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht auch die erforderlichen steuerlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse für eine effektive Verteidigung mit.