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Ihr Ansprechpartner für
Insolvenzstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier

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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

INSOLVENZSTRAFRECHT

Zum Bereich des Insolvenzstrafrechts zählen neben der verspäteten Insolvenzantragsstellung unter anderem auch Bankrott, Buchführungsdelikte und Gläubigerbegünstigung (§ 15a InsO; §§ 283 ff. StGB).

Dreh- und Angelpunkt der insolvenzrechtlichen Materie ist die Feststellung der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit. Die Behandlung von Insolvenzdelikten erfordert daher ein fundiertes wirtschaftliches Verständnis – sowohl im Allgemeinen als auch im jeweils besonderen Einzelfall. Entsprechende Verfahren führen aber in der Regel auch zur Verwirklichung von Begleitdelikten, die ebenfalls dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen sind. Insolvenzen gehen etwa häufig mit dem Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) einher.

Die große Bedeutung des Insolvenzstrafrechts resultiert zudem daraus, dass die Akten eines jeden Insolvenzverfahrens grundsätzlich der Staatsanwaltschaft vorzulegen sind. Dadurch werden nicht selten strafrechtliche Ermittlungen in die Wege geleitet.

Insbesondere Geschäftsführer und Vorstände sehen sich schnell als Beschuldigte mit einer Vielzahl von Vorwürfen konfrontiert. Und das, obwohl sie in den meisten Fällen nach bestem Wissen und Gewissen agiert haben, in manchen Fällen sogar trotz anwaltlicher und/oder steuerlicher Beratung. Der tatsächlichen Situation wird dies selten gerecht: Insolvenzen sind für das Unternehmen häufig durch Dritte verursacht und im Kontext einer negativen Marktentwicklung unausweichlich.

Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier kennt aufgrund der Betreuung und Verteidigung zahlreicher Verfahren diese Problematik genauestens und verteidigt Sie als Fachanwalt für Strafrecht vor den Ermittlungsbehörden und Strafgerichten. Darüber hinaus verteidigt er auch gegenüber zivilrechtlichen Haftungsansprüchen mit welchen oftmals versucht wird, Geschäftsführer und Vorstände in die persönliche Haftung zu nehmen und welche häufig ebenso existenzbedrohend sind wie die strafrechtlichen Vorwürfe.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier auch über den erforderlichen zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund um hier eine Verteidigung und Abwehr unberechtigter Ansprüche aus „einer Hand“ anbieten zu können.

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