Unsere Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht geht dahin, streitige Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern zu vermeiden. Dennoch lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern nicht immer vermeiden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von persönlichen Unverträglichkeiten bis hin zu unterschiedlichen Auffassungen über die Unternehmensausrichtung.
Wir beraten Sie bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen. Wo eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Schiedsgerichten und den ordentlichen Gerichten.
Außerdem beraten und vertreten wir bei sonstigen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Corporate Litigation) die Gesellschaft, die Gesellschaftsorgane bzw. deren Mitglieder (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) oder Gesellschafter. Wir helfen beispielsweise bei der Durchsetzung von Gesellschafterrechten und -pflichten, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen, im Zusammenhang mit Gesellschafterbeschlüssen und im Zusammenhang mit dem Ausschluss bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern.
Dr. Markus Birkenmaier hat vom Handelsblatt in Kooperation mit dem Fachverlag Best Lawyers die Auszeichnung "Deutschlands beste Anwälte" im Bereich Konfliktlösung (Litigation) in den Jahren 2019 und 2020 erhalten.